Testament handschriftlich

Testament handschriftlichWenn ein Testament verfasst und der letzte Wille festgelegt wird, bezeichnet man diesen Prozess, speziell in der Rechtssprache, auch als Testieren. Daraus abgeleitet wird auch das Fachwort mit dem generell bezeichnet wird, ob jemand aus rechtlicher Sicht in der Lage ist einen eigenen Willen festzulegen. Dieses Wort nennt sich Testierfähigkeit. Jedoch schränkt nicht nur der geistige Zustand, das Alter und vielleicht Erkrankungen die eigenen Möglichkeiten ein.

Es gibt noch einen weiteren, sehr bedeutsamen rechtlichen Kniff, den es zu beachten gilt. Wenn Sie ein Testament errichten und zum Notar gehen, nennt man dies auch ein öffentliches Testament. Das darf maschinell erstellt werden. Wenn Sie jedoch ohne Notar testieren möchten, dann muss das Testament handschriftlich verfasst und hinterlegt werden. Nur so wird es vor Gericht anerkannt.

Text für handschriftliches Testament

Wenn Sie ein Testament handschriftlich erstellen, benötigen Sie natürlich nach wie vor einen Text. Wir bieten Ihnen kostenlos unsere Muster zum Download an. Dadurch werden sowohl ein einfaches Testament, aber natürlich zusätzlich auch ein Berliner Testament, abgedeckt. Die Inhalte können Sie komplett abschreiben und übernehmen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Sie dürfen natürlich auch jederzeit gern die Vorlagen nutzen, um ein Testament maschinell vorzubereiten, also es Zuhause zu verfassen und auszudrucken, um es dann bei einem Notar beglaubigen zu lassen.

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Alternativ eignet sich unser Muster auch, um es als Vorlage für ein handgeschriebenes Testament zu verwenden.








Achtung: Wir übernehmen für die angebotenen Dateien keinerlei Haftung. Wenn Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen und in irgendeiner Form unsere Dokumente verwenden, erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr hin. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Testament handschriftlich verfassen

Wie erwähnt ist es von großer Bedeutung, dass Sie das Testament handschriftlich verfassen, wenn kein Gang zum Notar geplant ist. Wichtig ist in der Tat, dass der komplette Text mit der Hand geschrieben wird. Es ist nicht möglich nur eine Unterschrift mit der Hand zu schreiben oder einige Textbausteine händisch zu verfassen. Auf der ganz sicheren Seite sind Sie, wenn nichts maschinell verfasstes auf dem Dokument später existiert. Auch nicht das Datum oder ähnliches. Wenn dies nicht beachtet wird, erkennt ein Gericht evt. das Testament nicht an. In dem Fall tritt die gesetzlich Erbfolge in Kraft. Wenn das Testament doch anerkannt wird, bietet es in jedem Fall ausreichende Angriffsvektoren um es anfechten zu lassen. Gerade bei kritischen Entscheidungen zur Erbfolge ist dies häufig ein Problem.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist zudem, dass ein Testament handschriftlich vom eigentlichen Erblasser, also der Person für die es gelten soll, verfasst werden muss. Handschriftlich wird es nur verfasst, damit die Authentizität eindeutig festgestellt werden kann. Dazu werden, sollte das Testament angefochten werden, später Schriftproben anderer handschriftlicher Werke mit dem Testament verglichen. Durch die Schriftanalyse ist dies sehr genau möglich. Wenn jedoch jemand anders es verfasst hat, ist dies natürlich nicht mehr Wert als ein ausgedrucktes Testament. Ebenfalls wichtig: Trotz dem handschriftlichen Charakter muss es unterschrieben werden!