Berliner Testament Nachteile

Berliner Testament NachteileEin Berliner Testament bietet für verheirate Partner sowie eingetragene Lebenspartner eine optimale Absicherung. Deshalb befassen sich viele Leute nicht nur mit den Erbe allgemein, sondern auch mit der Vorsorge für den geliebten Menschen an ihrer Seite. Dabei wird das gemeinschaftliche Testament häufig eingesetzt. Doch es birgt auch einige Nachteile, die je nach Lebenssituation und Umständen auftreten können. Wir möchten in diesem Artikel die Berliner Testament Nachteile etwas näher beleuchten, um Sie besser darüber aufzuklären.

Berliner Testament Nachteile

Im wesentlichen kann man die Grundidee des Berliner Testament wie folgt zusammenfassen: Die Ehepartner oder Lebenspartner tragen sich jeweils gegenseitig als Alleinerben ein. Dies bedeutet, dass Sie im Falle des Todes des anderen Partners zunächst einmal alleine den Nachlass erben. Das impliziert jedoch gleichzeitig, dass andere Erben zunächst einmal enterbt werden. Die haben in den meisten Fällen weiterhin Anspruch auf den gesetzlich festgelegten Pflichtteil. In der Praxis wird dieser jedoch nicht immer eingefordert oder gar eingeklagt. Immerhin bedeutet dies eine Auseinandersetzung mit dem Erben. Wenn das zum Beispiel das letzte verbliebene Elternteil ist wählen viele nicht den gerichtlichen Weg oder fordern ihren Pflichtteil vom Erben ein. Immerhin möchte man nicht unbedingt Streit oder Ärger provozieren.

 

Schlusserben gehen evt. leer aus

Einer der größten Berliner Testament Nachteile ist dabei allerdings: Der Alleinerbe kann über das Vermögen verfügen und theoretisch, wenn er damit schlecht wirtschaftet, das Erbe weitestgehend verbrauchen. In dem Fall gehen die anderen Erben, die sogenannten Schlusserben, später leer aus. Diesem Nachteil kann man über Schenkungen zu Lebzeiten entgegen treten. Die eigenen Kinder bekommen so zu Lebzeiten ihren Anteil am Erbe ausgezahlt.

 

Erbstreitigkeiten

Weitere Berliner Testament Nachteile sind häufig Erbstreitigkeiten. So kann es in der Tat passieren, dass Kinder enttäuscht sind wenn Sie von der Enterbung durch das Berliner Testament erfahren. Der Regelfall mag zwar Verständnis sein, jedoch gibt es auch eher unzufriedene Kinder die mit einer derartigen Entscheidung nicht gerechnet haben. Gerade weil Sie auf diese Art der Vorsorge nicht vorbereitet waren und davon mehr oder weniger überrumpelt werden, gibt es Unzufriedenheit und Streit. Ein wunderbarer Weg dem schon im Vorfeld zu begegnen ist Kommunikation. Natürlich sind die Entscheidungen im Testament sehr persönlich. Dennoch ist es immer gut wenn Sie in einer passenden Situation Kinder die alt genug für derartige Gespräche sind aufklären und in Ihre Pläne einweihen.

 

Steuerrechtliche Nachteile

Noch einige Berliner Testament Nachteile ergeben sich durch das Steuerrecht. Dies kommt allerdings ganz auf die Höhe des Erbes an. Da der hinterbliebene Ehepartner als Alleinerbe gilt, wird diesem auch zunächst das gesamte Erbe zugesprochen. Das Ergebnis kann jedoch Erbschaftssteuer sein, wenn durch die Gesamtsumme des Erbes die Freibeträge überschritten werden. Der Nachteil ergibt sich nun, da die Kinder für den Moment als enterbt anzusehen sind und deren Freibeträge nicht genutzt werden. Würde das Erbe normal aufgeteilt, wären die Summen auf mehr Freibeträge verteilt und es würde somit weniger vom Erbe als Steuerzahlung verloren gehen.

 

Höherer Pflichtanteil

Zudem sollte man ein Berliner Testament nicht wählen wenn Konflikte mit Kindern vorhersehbar sind, bei denen es um den zugesprochenen Pflichtteil des Erbes geht. Einer weiterer der Berliner Testament Nachteile ist, dass die Pflichtteile dabei ggf. höher ausfallen als dies bei geschickter Formulierung eines „normalen“ Testaments der Fall wäre. Wenn Sie derartige Probleme und rechtliche Auseinandersetzungen vermuten oder erwarten, sollten Sie unbedingt in Absprache mit einem Anwalt eine Alternative zum gemeinschaftlichen Testament wählen.