Berliner Testament handschriftlich

  Jeder Bürger hat das Recht zu seinen Lebzeiten ein Berliner Testament handschriftlich zu verfassen um darin sein Vermögen oder etwaige Vermögenswerte zu vererben und somit zum Beispiel die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen. Um ein Berliner Testament handschriftlich verfassen zu können müssen Sie testierfähig sein. Dies bedeutet dass Sie keinerlei krankhafte Störungen des …

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Erbfolge ohne Testament

Wenn zu Lebzeiten kein Testament erstellt wird, wird natürlich trotzdem der Nachlass der verstorbenen Person vererbt und weitergegeben. Dabei wird das Hab und Gut des Erblassers gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Birgt dies generell Nachteile? Ist das für den Erblasser unvorteilhaft oder für die Erben evt. ein Problem? Nein, das ist grundlegend kein Problem. Die …

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Gesetzliche Erbfolge

Die sogenannte gesetzliche Erbfolge ist ein gesetzlich verankerter Rahmen. Er legt maßgeblich die „Standardreihenfolge“ der Aufteilung eines Erbes fest, sowohl wer überhaupt erbberechtigt ist und zudem wie groß der Anteil der Erben im einzelnen ausfällt. Man nennt sie gesetzliche Erbfolge, da die Erbfolge ganz allgemein beeinflusst werden kann, zum Beispiel durch ein Testament. In diesem …

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