Ehegattentestament

EhegattentestamentFrüher oder später kommen Menschen mit Gedanken rund um das eigene Ableben in Berührung. Vielleicht geschieht dies erst unbewusst, doch die Frage was genau hinterlassen wird und welche Angehörigen und Familienmitglieder dann profitieren stellen sich irgendwann fast automatisch. Spätestens wenn eine eigene Familie gegründet wurde und auch Kinder in die Welt gesetzt wurden, fangen viele Leute an auch mehr Verantwortung für die eigene Zukunft zu übernehmen und errichten ein Testament. Häufig wird auch durch Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt, dass sogenannte Ehegattentestament oder auch Berliner Testament. Es sieht vor, dass sich Eheleute oder auch eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sich dadurch gegenseitig für den Todesfall absichern.

 

Ehegattentestament herunterladen

Wir denken, der einfachste Weg um sich ein Ehegattentestament vorzustellen, ist es sich einfach ein solches Dokument exemplarisch anzuschauen. Genau dafür bieten wir ein entsprechendes Muster. Dies können Sie natürlich auch als Vorlage für eigene Testament verwenden, ein entsprechendes Schreiben vorbereiten um dies von einem Notar beglaubigen zu lassen oder ähnliches. Herzlich gern dürfen Sie unsere Muster auch für Studienzwecke oder zur Fortbildung verwenden oder die Dokumente weiter verbreiten. Wir stellen dafür keinerlei Hürden auf, freuen uns im Gegenzug aber natürlich über eine Erwähnung oder Empfehlung.

Ehegattentestament anfordern

Berliner Testament MusterAls Newsletter-Abonnent erhalten Sie von uns unser Muster zum Download angeboten. Sie können die Datei im Format Word oder PDF herunterladen und so anpassen, wie es auf Ihre Situation abgestimmt ist.








Haftung: Bitte beachten Sie, dass wir die Ehegattentestament Muster nur kostenlos anbieten können, da wir nicht zusätzlich auch Haftung für die Dokumente übernehmen. Die Verwendung erfolgt daher vollständig auf eigene Gefahr hin. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

 

Anforderungen für ein Ehegattentestament

Ein Ehegattentestament kann nicht einfach ohne jegliche Vorraussetzung errichtet werden. Eine häufige Fehlannahme ist zum Beispiel, dass bereits eine Verlobung ausreicht um die spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments zu errichten. Das ist jedoch nicht so. Der Gesetzgeber berücksichtigt zwar an verschiedenen Stellen in der Rechtsprechung eine Verlobung als besonderen Bund, der über dem Status einer Beziehung steht. Diese Verbindung reicht jedoch für ein solches Testament nicht aus. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine Ehe sind zwingende Vorraussetzung.

Das ergibt eine weitere Anforderung für die Wirksamkeit, sobald erst einmal ein Ehegattentestament errichtet wurde. Im Falle das einer der Partner stirbt, würde der jeweils verbleibende durch das Testament als Alleinerbe eingesetzt. Damit dies jedoch geschieht, muss die Ehe noch als Intakt gelten. Das bedeutet rechtlich betrachtet, dass kein Scheidungsantrag eingereicht sein darf. Dies würde als Zeichen für einen nicht mehr gewünschten Eingriff in die persönliche Erbfolge des Erblassers gewertet und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft.

Es gibt auch einige äußere Anforderungen an ein Ehegattentestament. Es ist sehr zu empfehlen das fertige Dokument als ein einheitliches Schriftstück zu präsentieren. Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten mit der Akzeptanz des Testaments kommen. Ebenfalls wichtig zu beachten ist, dass Sie nur ein maschinell verfasstes Testament verwenden können, wenn Sie dieses beim Notar beglaubigen lassen. Ansonsten wird es später evt. nicht anerkannt bzw. es wird angefochten. Eine Alternative dazu ist ein handschriftliches Testament. Dieses bietet im Zweifel deutlich bessere Möglichkeiten dessen Echtheit zu verifizieren. Eine Unterschrift kann einfacher gefälscht werden, als die Handschrift einer Person über eine oder mehrere DIN A4 Seiten hinweg.