Berliner Testament handschriftlich

 

Berliner Testament handschriftlichJeder Bürger hat das Recht zu seinen Lebzeiten ein Berliner Testament handschriftlich zu verfassen um darin sein Vermögen oder etwaige Vermögenswerte zu vererben und somit zum Beispiel die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen. Um ein Berliner Testament handschriftlich verfassen zu können müssen Sie testierfähig sein. Dies bedeutet dass Sie keinerlei krankhafte Störungen des Geisteszustandes haben dürfen, ebenfalls keine Bewusstseinsstörungen oder Geistesschwäche.

Gründe, ein Berliner Testament handschriftlich zu verfassen

  • Sie wollen Ihr Vermögen karitativen Institutionen vermachen
  • Sie haben Kinder aus mehreren Ehen
  • oder nichteheliche Kinder
  • Sie leben in einer nichtehelichen Partnerschaft
  • Sie möchten bestimmte Personen aus der Erbfolge ausschließen
  • Sie wollen für ein behindertes Kind vorsorgen
  • Sie sind nicht verheiratet oder haben keine Kinder
  • Sie waren bereits verheiratet oder sind verwitwet
  • Sie möchten ein Familienmitglied für besondere Leistungen belohnen (z.B. Pflege oder Hilfe beim Hausbau etc.)

Es gibt natürlich noch viel mehr Gründe, ganz persönliche, um die Erbfolge testamentarisch zu regeln, denken Sie gründlich über alles nach und überlegen Sie welche Form des Testamentes Sie formulieren.

Berliner Testament handschriftlich

Ihnen wird das Ehegattentestament geläufig sein, da Sie davon ausgehen dass Ihr gemeinsames Vermögen auch ein gemeinsames ist. Rechtlich gesehen hat aber jeder Partner sein eigenes Vermögen. Um die Erbfolge genauer zu regeln empfiehlt sich das Berliner Testament handschriftlich, welches an erste Stelle den überlebenden Ehepartner setzt und erst an zweiter Stelle Kinder bzw. andere Erbberechtigte.

Die Wirkungen dieses Berliner Testament sind sehr unterschiedlich:

Entweder wird der überlebende Ehegatte als alleiniger Vollerbe und die Kinder als Schlusserben bestimmt, in dem Fall geht das Vermögen erst einmal uneingeschränkt auf den überlebenden Gatten über, der darüber frei verfügen kann

oder

es wird zwischen Vorerbe (dem überlebenden Ehegatten) und den Kindern als Nacherben unterschieden. Welche dieser Varianten Ihres Testaments die Richtige ist, wird durch Auslegung ermittelt werden, falls es später Fragen geben sollte.

Pflichtteilsrisiko beim Berliner Testament

Sollten Ihre Kinder nicht bereit sein auf ihren Pflichtteil zu verzichten, so sollten Sie darauf achten eine Pflichtteilsklausel in Ihr Berliner Testament handschriftlich aufzunehmen. Diese Anordnung regelt die Enterbung des Kindes, das beim Tod des ersten Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt im Fall des Todes des überlebenden Ehegatten, da dann ebenfalls nur der Pflichtteil geerbt wird.
Das ist gerade bei Immobilien sehr wichtig, da es durch die Auszahlung eines Pflichtteils häufig zu finanziellen Schwierigkeiten kommen kann.

Wichtig in einem Berliner Testament

  • wenn Sie Ihr Berliner Testament handschriftlich verfassen, so muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben sein um Fälschungen zu vermeiden
  • mit Ihrer Unterschrift, bestehend aus Vornamen und Familiennamen sollten Sie das Testament räumlich abschließen, um Zufügungen zu erschweren
  • keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber sinnvoll ist es, ebenfalls handschriftlich, den genauen Ort und die Zeit anzugeben
  • mögliche Ergänzungen oder Änderungen sollten auch mit Zeit und Ort handschriftlich vermerkt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Checkliste zur Fehlervermeidung

  • Ihr Testierwille muss klar erkennbar und deutlich sein
  • das Berliner Testament handschriftlich verfassen
  • Ort und Datum der Errichtung sind ebenfalls vermerkt
  • Sie unterschreiben das Berliner Testament handschriftlich mit Vor und Familiennamen
  • Sie lassen sich dabei nicht vertreten um Ihre Testierfähigkeit zu beweisen
  • etwaige nachträgliche Änderungen werden mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt

Ganz wichtig:

Da das Berliner Testament handschriftlich verfasst wird, achten Sie bitte auf eine gut lesbare Schrift, das ist ein ganz wichtiger Punkt!