Berliner Testament

Berliner TestamentEin Berliner Testament ist ein eine spezielle Form des Testaments in Deutschland. Es wird auch Ehegatten- oder gemeinschaftliches Testament genannt. Verwendung findet es bei der Festlegung des letzten Willens von verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartner. Diese haben dabei zum Ziel, sich für den Fall des Ablebens gegenseitig abzusichern und einzutragen. Das bedeutet, wenn einer der beiden stirbt ist zunächst die jeweils andere Person Alleinerbe. Erst wenn auch diese verstirbt, tritt die normale oder eine ebenfalls festgelegte Erbfolge in Kraft. Dann erben zum Beispiel die Kinder, andere verbliebene Verwandte oder andere Dritte. Wir bieten auf unseren Seiten kostenlose Muster und Vorlagen sowie Informationen rund um das Berliner Testament.

Berliner Testament herunterladen

Wenn ein Berliner Testament verfasst wird, egal ob dies zusammen mit einem Notar passiert oder einfach handschriftlich zuhause, muss natürlich ein entsprechender Text her. Wir bieten ein Berliner Testament Muster kostenlos zum Download an. Es kann von ihnen vollkommen frei verwendet werden und unterliegt keinerlei Beschränkungen. Sie dürfen gerne den Text übernehmen, einzelne Textabschnitte kopieren, das gesamte Dokument verwenden oder auch einfach nur unser Muster handschriftlich abschreiben, sodass es später ganz ohne Notar anerkannt wird. Wir haben keine konkrete Vorgabe zur Verwendung.

Unser Dokument eines Berliner Testaments bieten wir in verschiedenen Dateiformaten an. Es werden die Formate Word und PDF unterstützt, wodurch sichergestellt wird, dass es auch technisch zu keinerlei Hürden kommt, die es zu überwinden gilt.  Schwierigkeiten in der Darstellung oder Fehler bei der Formatierung einzelner Elemente sollten ausgeschlossen sein.

Testament verwahren

Eine sehr wichtige Frage bei jedem Testament, egal ob Berliner Testament oder nicht, ist die Frage der Lagerung und Verwahrung. Der Vorteil bei einem gegenseitigen Testament besteht in diesem Bezug in erster Linie darin, dass die Ehegatten gegenseitig Kenntnis von dem Testament haben und wissen wo es hinterlegt wurde, wenn dies nicht an zentraler Stelle verwahrt wird. Häufig legen die Ehegatten oder Partner sich auch gleichzeitig gegenseitig als Bevollmächtigte fest, sodass jeweils der andere auch unmittelbar eine Vorsorgevollmacht an gleicher Stelle findet. Wenn nur eine der beiden Person verstirbt oder schwer erkrankt und die Vorsorgevollmacht benötigt wird, ist dies daher einfacher aufzufinden.

Wenn jedoch beide Parteien des Ehegatten Testaments gleichzeitig versterben und das Testament schwer aufzufinden ist, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass es gar nicht gefunden und berücksichtigt wird. Die darin angegebene Erbfolge wird also nicht angewandt. Es empfiehlt sich daher unbedingt das Testament verwahren zu lassen. Bestens geeignet dafür ist der Weg über ein Nachlassgericht. Das Testament wird professionell archiviert und unter optimalen Bedingungen gelagert. Die Sorgen für die Sicherheit der Dokumente gegen Vandalismus, Diebstahl und Naturgewalten wie Feuer und Hochwasser. Jedoch wird auch durch eine perfekte Kontrolle und Steuerung der Luftfeuchtigkeit die Lebensdauer der Dokumente selbst verlängert. Zudem wird durch den Gang zum Nachlassgericht das Testament im Testamentregister aufgenommen. Im Todesfall wird dort angefragt ob ein Testament für die Person registriert wurde. So wird sichergestellt, dass das Testament nicht übersehen wird.