Berliner Testament Pflichtteil

Berliner Testament PflichtteilWenn ein Berliner Testament errichtet wurde mit dem sich Ehepartner im Todesfall eines Einzelnen gegenseitig absichern, so sind diese zunächst einmal jeweils als Alleinerben zu betrachten. Es gibt jedoch bestimmte Angehörige, die Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Das Berliner Testament schließt dies nicht aus. Wenn einer der Ehegatten verstirbt, sind in diesem Moment die Kinder enterbt und der Nachlass geht auf den verbliebenen Ehepartner über. Aus Sicht der Kinder ist dies jeweils ein Elternteil. Es besteht jedoch die Möglichkeit für die Kinder, den Berliner Testament Pflichtteil unter den gesetzlichen Bestimmungen einzufordern.

Berliner Testament Pflichtteil einfordern

Kinder können wir oben erwähnt den Berliner Testament Pflichtteil unter den gesetzlich gegebenen Rahmenbedingungen einfordern. Der verbliebene Ehegatte muss dann eventuell die Kinder beteiligen und deren Anspruch auf den Pflichtteil ausbezahlen. Die größte Hürde dabei ist häufig nur, dass dies natürlich nur funktioniert wenn genügend liquide Mittel vorhanden sind. Der verbliebene Ehegatte muss genügend Kapital besitzen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn Immobilien vererbt werden. Die vergleichsweise hohen Summen, die beim Pflichtteil errechnet werden, müssen erst einmal aufgebracht werden. Nicht immer bedeutet ein Erbe auch, dass diese Menge an Kapital zeitgleich mit vererbt wird. In dem Fall bleibt nur noch ein Darlehen oder eine Hypothek. Wenn jedoch das Haus bereits belastet wurde und die Bank kein Darlehen gibt, zum Beispiel da der Hinterbliebene Ehegatte nicht der Hauptverdiener war und ein Darlehen gar nicht zurückzahlen könnte, wird es spätestens Zeit für den Gang zum Notar sowie einem Berater. Vielleicht kann man sich hier irgendwie einigen.

 

Verwirkungsklausel im Berliner Testament

Verstirbt ein Elternteil bzw. einer der Ehepartner, greift das errichtete Berliner Testament und setzt den verbliebenen Ehegatten als Alleinerben ein. An der Stelle wird das Kind zunächst einmal, zumindest auf dem Papier, enterbt. Das klingt dramatischer als ist in der Realität oft ist, denn ein Elternteil verbleibt und übernimmt durch diese festgelegte Absicherung lediglich den Nachlass. Das Kind würde theoretisch also erst zum Erben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass ein ein Kind beim Versterben eines der Elternteile den gesetzlichen Pflichtteil einfordert. Das bedeutet, es bekommt den Berliner Testament Pflichtteil zugesprochen und wird begünstig. Es  bekommt einen Teil des Erbes vom zuerst verstorbenen Elternteils zugesprochen. Dieser entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen.

Wenn nun der zweite Ehegatte auch verstirbt, also aus der Sicht des Kindes der verbliebene Elternteil, wäre das Kind erneut erbberechtigt. In diesem Erbe ist jedoch auch anteilig das Erbe des Vaters enthalten. Ohne zusätzliche Regelung würde das Kind also somit zweimal begünstigt. Um das zu verhindern wird eine sogenannte Verwirkungsklausel im Testament aufgenommen. Dieser besagt, dass ein Kind das nach dem Tod des ersten Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt, diesen nach dem Ableben des zweiten Elternteils ebenfalls nur noch verlangen kann. Die Verwirkungsklausel zum Berliner Testament Pflichtteil ist in unserem Vordrucken, Vorlagen und Mustern berücksichtigt.

 

Berliner Testament Muster

Wir bieten auf unserer Seite ein Berliner Testament Muster, welche Sie kostenlos herunterladen und vollkommen frei verwenden können. Dies kann als Anregung, Inspiration oder einfach bei einer Recherche als Informationsquelle dienen. Es steht für jede gängige Office Anwendung bereit und ist wie gesagt vollkommen kostenlos und frei verwendbar.